AGB
IT-SERVICE
§ 1 Vertragsgegenstand
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen IT-SERVICE 68 und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
§ 2 Angebot / Vertragsabschluss
Die Angebote von IT-SERVICE 68 sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders angegeben, hält sich IT-SERVICE 68 an die in seinen schriftlichen Angeboten enthaltenen Preisen für 1 Werktag, ab deren Datum gebunden. Der Vertrag zwischen IT-SERVICE 68 und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, den Vertragsabschluss bestätigt.
§ 3 Leistungen und Preise
IT-SERVICE 68 kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von IT-SERVICE 68 erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge nach § 611 ff. BGB. IT-SERVICE 68 behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist IT-SERVICE 68 berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.
§ 4 Installationsleistungen
Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch IT-SERVICE 68.
§ 5 Reparatur- und Wartungsleistungen
Für die Leistungen von IT-SERVICE 68 sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen -unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von IT-SERVICE 68 nicht zu vertreten ist. IT-SERVICE 68 kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn - der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt - ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war und/oder keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
der Auftrag storniert wurde und IT-SERVICE 68 bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von IT-SERVICE 68 zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet IT-SERVICE 68, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von IT-SERVICE 68 beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt IT-SERVICE 68 keine Haftung.
§ 6 Beratungsleistungen, Schulungen, Einweisung
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. IT-SERVICE 68 hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei IT-SERVICE 68 zustande.
§ 7 Lieferung/Abholung
Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers. Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen. Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen. Erfolgt die Abholung des Auftrages, nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung, nicht innerhalb von einem Monat, leitet IT-SERVICE 68 die Altgeräteentsorgung ein. Die dadurch entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 8 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 16 Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Arbeitstag. In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbeleg und Garantieurkunde mit vorgelegt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.
§ 9 Preise
IT-SERVICE 68 hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 7 Tage gebunden mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei einer nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standardserviceleistungen ist die gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.
§ 10 Zahlungspflichten
Zahlungen an IT-SERVICE 68 sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, im Voraus fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
§ 11 Informationspflichten
Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten IT-SERVICE 68 mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann IT-SERVICE 68 vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.
§ 12 Haftungsausschluss
IT-SERVICE 68 weist ausdrücklich auf die Pflicht des Kunden hin alle Daten zu sichern und zu schützen. Es wird keine Gewähr für die Daten des Kunden übernommen und keinesfalls wird für den Verlust von Daten eine Haftung übernommen, weder bei Fehlfunktionen eines durch IT-SERVICE 68 empfohlenen oder installierten Systems oder Programms, noch durch Schäden, die durch Handlungen von IT-SERVICE 68 (z. B. Reparatur, Wartung. etc.) an den Daten verursacht werden. Ausgeschlossen sind des Weiteren alle Ansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Servicearbeiten, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens IT-SERVICE 68 vorliegt. Neben den o. a. Bedingungen gelten für Software, die durch IT-SERVICE 68 installiert wird, folgende Bedingungen: IT-SERVICE 68 leistet keine Gewähr für die Funktion und Mängelfreiheit von Software. Jegliche Software wird nur auf Verlagen des Kunden installiert. Der Besitz gültiger Lizenzen wird vorausgesetzt.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
IT-SERVICE 68 behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist IT-SERVICE 68 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von IT-SERVICE 68 beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich IT-SERVICE 68 davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von IT-SERVICE 68 zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von IT-SERVICE 68 hinzuweisen.
§ 14 Schadenersatz
Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Händler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlicher Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern den Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
§ 15 Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber IT-SERVICE 68 dafür, dass er die von IT-SERVICE 68 geprüften Daten und etwaige zugrundeliegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten IT-SERVICE 68 im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. IT-SERVICE 68 weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. IT-SERVICE 68 verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben wird, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.
§ 16 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IT-SERVICE 68 und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von IT-SERVICE 68 Gerichtsstand. IT-SERVICE 68 ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von IT-SERVICE 68 Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Allgemeine Bestimmungen der Garantie
Die Garantie ist fest an das erworbene Produkt und an dessen Käufer gebunden und ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Endkunden innerhalb der Europäischen Union und nicht für Wiederverkäufer. Die Garantie gilt für die im Kundenauftrag zusammengebauten Computer, gemäß den nachstehenden Garantiebedingungen. Die Garantie umfasst Defekte, die auf Verarbeitungsmängel zurückzuführen sind und keinem Ausschluss und keiner der Einschränkungen gemäß diesen Garantiebedingungen unterliegen.
Die Garantie deckt darüber hinaus auftretende Funktionsstörungen von Komponenten ab, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch innerhalb der Garantiezeit auftreten. Sie deckt Kosten für Ersatzteile und Arbeitsleistungen, die für eine Reparatur des Defektes notwendig sind, ab. Sollte eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll sein, so steht es IT-SERVICE 68 frei, das Kundengerät gegen ein gleichwertiges Gerät auszutauschen. Als gleichwertig zählen PCs oder für eine Reparatur genutzte überarbeitete und gebrauchte Komponenten. Sollte im Rahmen der Garantiereparatur eine Neuinstallation des Betriebssystems notwendig sein, so wird diese ohne weitere Rücksprache durchgeführt. Für auftretende Datenverluste wird in diesem Zusammenhang keine Haftung übernommen.
Garantienachweis
Grundsätzlich ist die Rechnung und/oder die dazugehörige Urkunde der Garantienachweis, in der die Dauer der Garantie dokumentiert ist. Ist keine Dauer der Garantie in der Rechnung dokumentiert, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Inanspruchnahme der Garantie
Die Fehlfunktion eines Gerätes ist IT-SERVICE 68 per E-Mail an info@it68.de oder auf dem postalischen Weg mitzuteilen. Zur Bearbeitung von Reklamationen im Rahmen der Garantiebestimmungen muss gemeinsam mit dem Kunden eine telefonische Fehleranalyse durchgeführt werden. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um einen möglichen Softwarefehler auszuschließen und kann eine Neuinstallation des Betriebssystems erforderlich machen. Ersatzteile, die der Kunde selbst ausbauen kann, wie z.B. Arbeitsspeicher, werden nach Eintreffen bei IT-SERVICE 68 ausgetauscht und an den Kunden ausgeliefert. Das eingesandte Ersatzteil geht wieder in den Besitz von IT-SERVICE 68 über.
Garantieeinschränkungen
Die Garantie ist auf die Dauer, die in der Rechnung dokumentiert ist, beschränkt . Jeder Garantiefall ist insgesamt begrenzt auf die Kosten einer Wiederbeschaffung, maximal jedoch auf die Höhe des Neupreises.
Ausschlüsse der Garantieleistung
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind Fehlfunktionen oder Schäden, die durch:
eine falsche oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung des PCs entstanden sind, insbesondere mechanischer Art, z.B. durch unsachgemäße Beanspruchung oder extreme Verschmutzung
falsche Einstellungen in der Software oder im BIOS oder durch Viren verursacht wurden
Kundeneigenmodifikationen, äußere Gewalt oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Einwirkungen entstandenen sind (z.B. Flüssigkeitsschäden)
Reparaturversuche des Kunden oder Dritte verursacht wurden
Weiterhin sind von der Garantie ausgeschlossen:
Optische Schäden, wie z.B. Kratzer, Dellen oder Verfärbungen von Kunststoffen
Haftung für Kundendaten. (Die Daten sind vorher durch den Kunden zu sichern und brisante Daten entsprechend sicher zu löschen)
Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Garantie entstehen, wie z.B. Telefonkosten
Leihgeräte anderer Anbieter als IT-SERVICE 68
Schäden und Ansprüche jeglicher Art, die durch den Ausfall des Gerätes bedingt sind
Geräte, die vormals bereits für eine Garantiereparatur abgelehnt wurden
Geräte die bei IT-SERVICE 68 mit anderen spezifischen Garantie- oder Gewährleistungsbedingungen erworben wurden, z.B. Sonderposten
Voraussetzung ist, dass der Computer sachgemäß betrieben wurde und, dass die von IT-SERVICE 68 vorgeschriebenen Wartungsarbeiten lückenlos und rechtzeitig (Wartungsintervall: min. 1x pro Jahr) durchgeführt worden sind. Wird die Wartung nicht durchgeführt, entfällt der Garantieanspruch und es treten die gesetzlichen Regelungen in Kraft. Die Garantie bezieht sich auf den im Kundenauftrag zusammengebauten Computer, jedoch nicht auf Peripheriegerät, Einzelkomponenten und Fremdprodukte, die eigenen Garantiebestimmungen unterliegen. So sind beispielsweise zusätzlich erworbene Software, externe Tastaturen oder Bildschirme kein Bestandteil der Garantie. Alle hier nicht aufgeführten oder erwähnten oder aus den aufgeführten oder erwähnten Leistungen entstehend resultierenden Leistungen sind nicht Bestandteil der Garantie.
Stand: 18.01.2016
Internetservice
§ 1 - Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen IT-SERVICE 68 – nachfolgend IT-Dienstleister genannt - und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der IT-Dienstleister nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der IT-Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der IT-Dienstleister, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
§ 2 - Angebote und Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftrags / Kostenvoranschlages zustande. Diese wird durch Lieferung, Bereitstellung der Dienstleistung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Der Vertragspartner ist an erteilte Aufträge grundsätzlich gebunden.
(2) Nebenvereinbarungen und sonstige vom Vertragstext abweichende Vereinbarungen sind in Schriftform vorzunehmen.
(3) Sofern der Vertragspartner eine in seinem Besitz und in der Betreuung/Pflege des IT-Dienstleisters befindliche Domain nicht innerhalb von einem Monat nach Wirksamkeit der Kündigung zu einem anderen Anbieter übertragen hat (KK-Antrag), ist der IT-Dienstleister berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der Frist erlöschen alle Rechte des Vertragspartners aus der Registrierung.
(4) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den IT-Dienstleister dann vor, wenn der Vertragspartner schuldhaft gegen die in den AGB geregelten Pflichten verstößt.
(5) Jede Vertragskündigung bedarf der Schriftform.
(6) Der IT-Dienstleister ist bei Stornierung eines Auftrages durch den Vertragspartner berechtigt Verwaltungskosten in Höhe von 15% des Auftragswertes als Verwaltungskosten zu erheben. Eine Stornierung eines Auftrages kann nur innerhalb einer Frist von 3 Tagen erfolgen.
(7) Die Angebote des IT-Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders angegeben, hält sich der IT-Dienstleister an die in seinen schriftlichen Angeboten enthaltenen Preise für 5 Werktage ab deren Datum gebunden.
§ 3 - Pflichten, Leistungsbeschreibung und -erbringung des IT-Dienstleisters
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des IT-Dienstleisters, aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung und/oder aus einer dem Vertrag gesondert anzufügenden Vereinbarung (Nebenbedingungen). Der IT-Dienstleister ist berechtigt, die Durchführung von vertraglich vereinbarten (Teil-) Leistungen Dritten zu übertragen.
(2) Der IT-Dienstleister stellt dem Vertragspartner die für die Nutzung notwendigen Zugangsdaten bereit (E-Mail-Zugangsdaten etc.).
(3) Dem IT-Dienstleister können Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung nicht zur Last gelegt werden, wenn diese nicht in seinem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Internet/Domain durch den Provider nicht erreichbar ist etc.)
§ 4 - Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber dem IT-Dienstleister, dass die von ihm gemachten Angaben, insbesondere Name, Anschrift, Telefon und Fax, sowie E-Mail Adresse, richtig und vollständig sind. Änderungen dieser Daten sind dem IT-Dienstleister innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm zugesandten Passwörter und Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor Einsicht durch Dritte zu schützen. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte unberechtigt Leistungen des IT-Dienstleisters nutzen oder sollte der IT-Dienstleister in jeglicher Art zu Schaden kommen, haftet der Vertragspartner auf Schadensersatz. Für Schäden, die dem Vertragspartner aus Missachtung dieser Pflicht entstehen, übernimmt der IT-Dienstleister keine Haftung.
(3) Der Vertragspartner hat die Pflicht, Sicherungskopien der vom IT-Dienstleister übermittelten Daten vorzunehmen. Für die Dauer des Vertrages hat der IT-Dienstleister das Recht, Daten des Vertragspartners (Webseite, Bilder etc.) auf geeignete Medien zu speichern und Kopien anzufertigen.
(4) Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine umfassende Markenrecherche durchzuführen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass allein der Vertragspartner für eine umfassende Markenrecherche verantwortlich ist.
§ 5 - Domainregistrierung, Domainstreitigkeiten, Freistellung
(1) Bei der Registrierung und/oder der Pflege von Internet-Domains tritt der IT-Dienstleister zwischen dem Vertragspartner und der für die Registrierung zuständigen Network Information Center (NIC) als Vermittler. Auf die Domain-Vergabe hat IT-Dienstleister keinen Einfluss. Der IT-Dienstleister ist nach Domainregistrierung/Domainübernahme der vom Auftraggeber gewünschten Domain, alleiniger Domaininhaber (Holder).
(2) Der Vertragspartner übernimmt die Gewährleistung, dass die von ihm über den IT-Dienstleister beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von jeglichen Schadensersatzansprüchen, die aus einer durch die Domainregistrierung entstehenden Rechtsverletzung Dritter durch den Vertragspartner entstehen, stellt der Vertragspartner dem IT-Dienstleister, das jeweilige NIC, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), sowie sonstige an der Registrierung beteiligte Personen frei.
(3) Bei der Registrierung von .com-, .net- oder .org-Domains finden die Richtlinien der ICANN zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) Anwendung.
§ 6 - Inhalte von Internetseiten, Haftung
(1) Der IT-Dienstleister ist nicht verantwortlich für die Inhalte der durch den Vertragspartner bereitgestellten Seiteninhalte und wird von dem Vertragspartner ausdrücklich von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung der Vorgenannten Pflicht beruhen, freigestellt.
(2) Der Vertragspartner hat sich bei der Inhaltsgestaltung seiner Internetseiten an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Verbreitung pornografischer und jugendgefährdender Inhalte, das Verbot links- oder rechtsextremistischer Propaganda, das Verbot, gegen die guten Sitten zu verstoßen, sowie das Verbot, die Rechte Dritter (insbesondere Marken- und Namensschutz-, sowie Urheberrechte u.ä.) zu verletzen.
(3) Der IT-Dienstleister ist nicht zur Prüfung auf eventuelle Rechtsverstöße des Vertragspartners verpflichtet. Der IT-Dienstleister ist berechtigt, im Falle einer Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Vertragspartners demselben die weitere Nutzung der Dienste zu versagen. Der IT-Dienstleister ist berechtigt im Paket „Starter“, Werbung Dritter uneingeschränkt zu schalten. In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen die in §6 Abs. 1-2 dargestellten Bedingungen ist der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000,00 verpflichtet.
(4) Zur Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung wird ein Generator verwendet. Dieser setzt die gesetzlichen Vorgaben der Anbieterkennzeichnung aus TMG und RStV um. Nicht berücksichtigt werden spezielle gesetzlich notwendige Angaben, etwa aus dem Bereich Fernabsatzrecht. Der Generator kann keine Rechtsberatung ersetzen. Bei konkreten Fragen lassen Sie sich bitte von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die Einbindung des Impressums und der Datenschutzerklärung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko, eine Haftung kann nicht übernommen werden.
(5) Die Inhalte von Internetseiten sind vom Vertragspartner in digitaler Form (E-Mail, USB-Stick usw.) zur Verfügung zu stellen. Falls die Inhalte per Brief oder Fax zur Verfügung gestellt werden, müssen sie vom IT-Dienstleister digitalisiert werden, was mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Dieser Mehraufwand muss zusätzlich berechnet werden.
§ 7 - Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Recht ein, die Webseite zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, (§ 158 Abs. 1BGB), wenn der Kunde die gem. § 8 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter vergütet hat.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Webseite Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen.
Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.
(3) Die Art des Internetauftritts, sowie die zum Auftritt gehörenden Seiten verbleiben im Urheberrecht des Auftragnehmers. Bei Kündigung hat der Auftraggeber kein Recht auf Herausgabe des Internetauftritts bzw. Seiten des Internetauftritts, da der Auftraggeber lediglich das Nutzungsrecht käuflich erworben hat.
§ 8 - Preise, Zahlungsweise, Verzug
(1) Der IT-Dienstleister behält sich Preisänderungen vor. Diese werden wirksam, wenn der Vertragspartner nicht binnen 4 Wochen nach einer Änderungsmitteilung Widerspruch leistet.
(2) Die Zahlung erfolgt sofort nach Konnektierung der von dem Vertragspartner gewünschten Domain per Lastschriftverfahren. Sollten zusätzliche Dienstleistungen erbracht werden, die eine Rechnungsstellung erforderlich machen, ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens aber nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen der Rechnungsbetrag auf ein Bankkonto des IT-Dienstleisters zu überweisen. Bei nicht fristgemäßer Zahlung behält sich der IT-Dienstleister die Erhebung von Mahngebühren und Verzugszinsen vor. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des IT-Dienstleisters.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt immer zum Anfang des Monats, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, per E-Mail. Auf Wunsch erhält der Vertragspartner die Rechnung auf dem Postweg zugesandt, der IT-Dienstleister ist hierbei berechtigt, pro Rechnung einen Betrag in Höhe von EUR 2,50 zu erheben.
(4) Der IT-Dienstleister behält sich das Recht zur Sperrung der vom Vertragspartner in Anspruch genommenen Dienste vor, sollte dieser mit der Begleichung seiner Verbindlichkeiten in Verzug stehen. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht und führt auch nicht zur Aufhebung des Vertragsverhältnisses. Für die Sperrung und Entsperrung der Dienste und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand, stell der IT-Dienstleister einen Betrag i. H. v. 120,- € zzgl. MwSt. in Rechnung.
§ 9 - Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Webseite ist der IT-Dienstleister verpflichtet, dem Kunden die Webseite zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite den Anforderungen entspricht. Wenn kein gesondertes Abnahmeverfahren vereinbart wurde, gilt die Arbeit zwei Wochen nach der Lieferung bzw. nach Onlineschaltung der Endgültigen Version als abgenommen, sofern kein Einspruch durch den Kunden erfolgt. Einsprüche können nur gegen Mängel geltend gemacht werden, die vom Anbieter entwickelte Arbeit betreffen.
(2) Nach der Abnahme ist der Anbieter nur dann zu einer weiteren Änderung verpflichtet, wenn ein spezielles Wartungsabkommen getroffen wurde. Falls auf den Wunsch des Kunden Änderungen nach der Abnahme vorgenommen werden, so handelt es sich um einen neuen Auftrag, für den eine gesonderte Berechnung durch den Anbieter vorgenommen wird.
§ 10 - Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Falls der Vertrag nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Der IT-Dienstleister ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen dieses Vertrages nachhaltig verletzt. Verweigert der Kunde zu Unrecht die Erfüllung des Vertrages oder kündigt er den Vertrag ohne wichtigen Grund, so ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 649 BGB abzurechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen des Anbieters sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 11 - Datenschutz, Datenspeicherung
(1) Der IT-Dienstleister weist den Vertragspartner darauf hin, dass gemäß §33 BDSG personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Der IT-Dienstleister weist des Weiteren darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung die notwendigen Daten auch an die an Domainregistrationen beteiligte Dritte übermittelt werden und überdies dadurch in öffentlichen Datenbanken verfügbar sind (sog. Whois- Datenbanken).
(2) Der IT-Dienstleister behält sich die Weiternutzung der gespeicherten Daten für ausschließlich interne Zwecke vor. Eine Weitergabe außer an die an der Vertragsdurchführung beteiligte Personen oder Institutionen erfolgt nicht.
(3) Der IT-Dienstleister macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Vom Vertragspartner auf den Servern/PC’s des IT-Dienstleisters gespeicherte Daten können technisch vom Anbieter jederzeit eingesehen werden. Auch andere Personen sind unter Umständen technisch in der Lage, sich unbefugt Zugriff auf die Server zu verschaffen. Der IT-Dienstleister haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner aus oben genannten Gründen entstehen.
§ 12 - Haftungsbeschränkung, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Im Schadensfall haftet der IT-Dienstleister nur dann, wenn der Schaden eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) berührt und eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
(2) Die Haftung des IT-Dienstleisters ist in jedem Fall begrenzt auf EUR 1.000,00 je Schadensfall.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Auftragnehmers, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Stand: 12.05.2012
Druckservice
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden. Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 3 Preise, Preisänderungen
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Alle Preise sind exklusive Verpackungs- und Versandkosten. Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 13,92 in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 33,64 übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 23,20 fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
§ 4 Auftragsausführung, Freigabe durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
§ 5 Auftragsaufgabe und Datenanlieferung
Der Auftraggeber gibt sich damit einverstanden, dass die Bestellungen und die Druckdaten ausschließlich auf das E-Mail-Konto info@it-service68.de eingehen. Für Aufträge, die vom Auftraggeber per Fax in unserem Hause ankommen, übernehmen wir keine Gewähr, dass diese überhaupt, bzw. rechtzeitig bearbeitet werden.
§ 6 Lieferzeiten
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
§ 7 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
§ 8 Gefahrübergang, Versand
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 9 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln
Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor Vorbehaltsware. Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 12 Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Bar-Nachnahme. Bei Nachnahmelieferungen entstehen zusätzliche € 3 (inkl. USt.) Nachnahmegebühr. Wird die Annahme verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenspauschale in Höhe von € 20,00 (netto). Auf diesen Schadensersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt. Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu € 1.000,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder auf ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar. Aufträge, die per Vorkasse bestellt werden, bleiben so lange unbearbeitet in unserem Hause, bis ein Zahlungseingang verzeichnet ist.
§ 13 Patente
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder b) dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
§ 15 Copyright
Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
§ 16 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 17 Daten und Auftragsunterlagen
Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei groß fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,20 für jeden archivierten Druckauftrag berechnet. Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal € 11,60 sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.
§ 18 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 19 Widerrufsrecht
(1) Informationen zum Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten bzw. die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
(3) Widerrufsbelehrung
(a) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: IT-SERVICE 68, Inhaber: Jürgen Sinning, Rhein-Mosel-Straße 20, 56281 Emmelshausen, info@it-service68.de, www.it-service68.de
(b) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Stand: 11.01.2014
Internetservice
§ 1 - Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen IT-SERVICE 68 – nachfolgend IT-Dienstleister genannt - und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der IT-Dienstleister nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der IT-Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der IT-Dienstleister, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
§ 2 - Angebote und Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftrags / Kostenvoranschlages zustande. Diese wird durch Lieferung, Bereitstellung der Dienstleistung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Der Vertragspartner ist an erteilte Aufträge grundsätzlich gebunden.
(2) Nebenvereinbarungen und sonstige vom Vertragstext abweichende Vereinbarungen sind in Schriftform vorzunehmen.
(3) Sofern der Vertragspartner eine in seinem Besitz und in der Betreuung/Pflege des IT-Dienstleisters befindliche Domain nicht innerhalb von einem Monat nach Wirksamkeit der Kündigung zu einem anderen Anbieter übertragen hat (KK-Antrag), ist der IT-Dienstleister berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der Frist erlöschen alle Rechte des Vertragspartners aus der Registrierung.
(4) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den IT-Dienstleister dann vor, wenn der Vertragspartner schuldhaft gegen die in den AGB geregelten Pflichten verstößt.
(5) Jede Vertragskündigung bedarf der Schriftform.
(6) Der IT-Dienstleister ist bei Stornierung eines Auftrages durch den Vertragspartner berechtigt Verwaltungskosten in Höhe von 15% des Auftragswertes als Verwaltungskosten zu erheben. Eine Stornierung eines Auftrages kann nur innerhalb einer Frist von 3 Tagen erfolgen.
(7) Die Angebote des IT-Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders angegeben, hält sich der IT-Dienstleister an die in seinen schriftlichen Angeboten enthaltenen Preise für 5 Werktage ab deren Datum gebunden.
§ 3 - Pflichten, Leistungsbeschreibung und -erbringung des IT-Dienstleisters
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des IT-Dienstleisters, aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung und/oder aus einer dem Vertrag gesondert anzufügenden Vereinbarung (Nebenbedingungen). Der IT-Dienstleister ist berechtigt, die Durchführung von vertraglich vereinbarten (Teil-) Leistungen Dritten zu übertragen.
(2) Der IT-Dienstleister stellt dem Vertragspartner die für die Nutzung notwendigen Zugangsdaten bereit (E-Mail-Zugangsdaten etc.).
(3) Dem IT-Dienstleister können Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung nicht zur Last gelegt werden, wenn diese nicht in seinem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Internet/Domain durch den Provider nicht erreichbar ist etc.)
§ 4 - Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber dem IT-Dienstleister, dass die von ihm gemachten Angaben, insbesondere Name, Anschrift, Telefon und Fax, sowie E-Mail Adresse, richtig und vollständig sind. Änderungen dieser Daten sind dem IT-Dienstleister innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm zugesandten Passwörter und Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor Einsicht durch Dritte zu schützen. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte unberechtigt Leistungen des IT-Dienstleisters nutzen oder sollte der IT-Dienstleister in jeglicher Art zu Schaden kommen, haftet der Vertragspartner auf Schadensersatz. Für Schäden, die dem Vertragspartner aus Missachtung dieser Pflicht entstehen, übernimmt der IT-Dienstleister keine Haftung.
(3) Der Vertragspartner hat die Pflicht, Sicherungskopien der vom IT-Dienstleister übermittelten Daten vorzunehmen. Für die Dauer des Vertrages hat der IT-Dienstleister das Recht, Daten des Vertragspartners (Webseite, Bilder etc.) auf geeignete Medien zu speichern und Kopien anzufertigen.
(4) Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine umfassende Markenrecherche durchzuführen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass allein der Vertragspartner für eine umfassende Markenrecherche verantwortlich ist.
§ 5 - Domainregistrierung, Domainstreitigkeiten, Freistellung
(1) Bei der Registrierung und/oder der Pflege von Internet-Domains tritt der IT-Dienstleister zwischen dem Vertragspartner und der für die Registrierung zuständigen Network Information Center (NIC) als Vermittler. Auf die Domain-Vergabe hat IT-Dienstleister keinen Einfluss. Der IT-Dienstleister ist nach Domainregistrierung/Domainübernahme der vom Auftraggeber gewünschten Domain, alleiniger Domaininhaber (Holder).
(2) Der Vertragspartner übernimmt die Gewährleistung, dass die von ihm über den IT-Dienstleister beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von jeglichen Schadensersatzansprüchen, die aus einer durch die Domainregistrierung entstehenden Rechtsverletzung Dritter durch den Vertragspartner entstehen, stellt der Vertragspartner dem IT-Dienstleister, das jeweilige NIC, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), sowie sonstige an der Registrierung beteiligte Personen frei.
(3) Bei der Registrierung von .com-, .net- oder .org-Domains finden die Richtlinien der ICANN zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) Anwendung.
§ 6 - Inhalte von Internetseiten, Haftung
(1) Der IT-Dienstleister ist nicht verantwortlich für die Inhalte der durch den Vertragspartner bereitgestellten Seiteninhalte und wird von dem Vertragspartner ausdrücklich von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung der Vorgenannten Pflicht beruhen, freigestellt.
(2) Der Vertragspartner hat sich bei der Inhaltsgestaltung seiner Internetseiten an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Verbreitung pornografischer und jugendgefährdender Inhalte, das Verbot links- oder rechtsextremistischer Propaganda, das Verbot, gegen die guten Sitten zu verstoßen, sowie das Verbot, die Rechte Dritter (insbesondere Marken- und Namensschutz-, sowie Urheberrechte u.ä.) zu verletzen.
(3) Der IT-Dienstleister ist nicht zur Prüfung auf eventuelle Rechtsverstöße des Vertragspartners verpflichtet. Der IT-Dienstleister ist berechtigt, im Falle einer Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Vertragspartners demselben die weitere Nutzung der Dienste zu versagen. Der IT-Dienstleister ist berechtigt im Paket „Starter“, Werbung Dritter uneingeschränkt zu schalten. In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen die in §6 Abs. 1-2 dargestellten Bedingungen ist der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000,00 verpflichtet.
(4) Zur Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung wird ein Generator verwendet. Dieser setzt die gesetzlichen Vorgaben der Anbieterkennzeichnung aus TMG und RStV um. Nicht berücksichtigt werden spezielle gesetzlich notwendige Angaben, etwa aus dem Bereich Fernabsatzrecht. Der Generator kann keine Rechtsberatung ersetzen. Bei konkreten Fragen lassen Sie sich bitte von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die Einbindung des Impressums und der Datenschutzerklärung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko, eine Haftung kann nicht übernommen werden.
(5) Die Inhalte von Internetseiten sind vom Vertragspartner in digitaler Form (E-Mail, USB-Stick usw.) zur Verfügung zu stellen. Falls die Inhalte per Brief oder Fax zur Verfügung gestellt werden, müssen sie vom IT-Dienstleister digitalisiert werden, was mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Dieser Mehraufwand muss zusätzlich berechnet werden.
§ 7 - Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Recht ein, die Webseite zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, (§ 158 Abs. 1BGB), wenn der Kunde die gem. § 8 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter vergütet hat.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Webseite Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen.
Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.
(3) Die Art des Internetauftritts, sowie die zum Auftritt gehörenden Seiten verbleiben im Urheberrecht des Auftragnehmers. Bei Kündigung hat der Auftraggeber kein Recht auf Herausgabe des Internetauftritts bzw. Seiten des Internetauftritts, da der Auftraggeber lediglich das Nutzungsrecht käuflich erworben hat.
§ 8 - Preise, Zahlungsweise, Verzug
(1) Der IT-Dienstleister behält sich Preisänderungen vor. Diese werden wirksam, wenn der Vertragspartner nicht binnen 4 Wochen nach einer Änderungsmitteilung Widerspruch leistet.
(2) Die Zahlung erfolgt sofort nach Konnektierung der von dem Vertragspartner gewünschten Domain per Lastschriftverfahren. Sollten zusätzliche Dienstleistungen erbracht werden, die eine Rechnungsstellung erforderlich machen, ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens aber nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen der Rechnungsbetrag auf ein Bankkonto des IT-Dienstleisters zu überweisen. Bei nicht fristgemäßer Zahlung behält sich der IT-Dienstleister die Erhebung von Mahngebühren und Verzugszinsen vor. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des IT-Dienstleisters.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt immer zum Anfang des Monats, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, per E-Mail. Auf Wunsch erhält der Vertragspartner die Rechnung auf dem Postweg zugesandt, der IT-Dienstleister ist hierbei berechtigt, pro Rechnung einen Betrag in Höhe von EUR 2,50 zu erheben.
(4) Der IT-Dienstleister behält sich das Recht zur Sperrung der vom Vertragspartner in Anspruch genommenen Dienste vor, sollte dieser mit der Begleichung seiner Verbindlichkeiten in Verzug stehen. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht und führt auch nicht zur Aufhebung des Vertragsverhältnisses. Für die Sperrung und Entsperrung der Dienste und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand, stell der IT-Dienstleister einen Betrag i. H. v. 120,- € zzgl. MwSt. in Rechnung.
§ 9 - Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Webseite ist der IT-Dienstleister verpflichtet, dem Kunden die Webseite zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite den Anforderungen entspricht. Wenn kein gesondertes Abnahmeverfahren vereinbart wurde, gilt die Arbeit zwei Wochen nach der Lieferung bzw. nach Onlineschaltung der Endgültigen Version als abgenommen, sofern kein Einspruch durch den Kunden erfolgt. Einsprüche können nur gegen Mängel geltend gemacht werden, die vom Anbieter entwickelte Arbeit betreffen.
(2) Nach der Abnahme ist der Anbieter nur dann zu einer weiteren Änderung verpflichtet, wenn ein spezielles Wartungsabkommen getroffen wurde. Falls auf den Wunsch des Kunden Änderungen nach der Abnahme vorgenommen werden, so handelt es sich um einen neuen Auftrag, für den eine gesonderte Berechnung durch den Anbieter vorgenommen wird.
§ 10 - Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Falls der Vertrag nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Der IT-Dienstleister ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen dieses Vertrages nachhaltig verletzt. Verweigert der Kunde zu Unrecht die Erfüllung des Vertrages oder kündigt er den Vertrag ohne wichtigen Grund, so ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 649 BGB abzurechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen des Anbieters sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 11 - Datenschutz, Datenspeicherung
(1) Der IT-Dienstleister weist den Vertragspartner darauf hin, dass gemäß §33 BDSG personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Der IT-Dienstleister weist des Weiteren darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung die notwendigen Daten auch an die an Domainregistrationen beteiligte Dritte übermittelt werden und überdies dadurch in öffentlichen Datenbanken verfügbar sind (sog. Whois- Datenbanken).
(2) Der IT-Dienstleister behält sich die Weiternutzung der gespeicherten Daten für ausschließlich interne Zwecke vor. Eine Weitergabe außer an die an der Vertragsdurchführung beteiligte Personen oder Institutionen erfolgt nicht.
(3) Der IT-Dienstleister macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Vom Vertragspartner auf den Servern/PC’s des IT-Dienstleisters gespeicherte Daten können technisch vom Anbieter jederzeit eingesehen werden. Auch andere Personen sind unter Umständen technisch in der Lage, sich unbefugt Zugriff auf die Server zu verschaffen. Der IT-Dienstleister haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner aus oben genannten Gründen entstehen.
§ 12 - Haftungsbeschränkung, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Im Schadensfall haftet der IT-Dienstleister nur dann, wenn der Schaden eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) berührt und eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
(2) Die Haftung des IT-Dienstleisters ist in jedem Fall begrenzt auf EUR 1.000,00 je Schadensfall.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Auftragnehmers, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Stand: 12.05.2012
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§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden. Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 3 Preise, Preisänderungen
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Alle Preise sind exklusive Verpackungs- und Versandkosten. Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 13,92 in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 33,64 übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 23,20 fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
§ 4 Auftragsausführung, Freigabe durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
§ 5 Auftragsaufgabe und Datenanlieferung
Der Auftraggeber gibt sich damit einverstanden, dass die Bestellungen und die Druckdaten ausschließlich auf das E-Mail-Konto info@it-service68.de eingehen. Für Aufträge, die vom Auftraggeber per Fax in unserem Hause ankommen, übernehmen wir keine Gewähr, dass diese überhaupt, bzw. rechtzeitig bearbeitet werden.
§ 6 Lieferzeiten
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
§ 7 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
§ 8 Gefahrübergang, Versand
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 9 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln
Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor Vorbehaltsware. Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 12 Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Bar-Nachnahme. Bei Nachnahmelieferungen entstehen zusätzliche € 3 (inkl. USt.) Nachnahmegebühr. Wird die Annahme verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenspauschale in Höhe von € 20,00 (netto). Auf diesen Schadensersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt. Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu € 1.000,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder auf ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar. Aufträge, die per Vorkasse bestellt werden, bleiben so lange unbearbeitet in unserem Hause, bis ein Zahlungseingang verzeichnet ist.
§ 13 Patente
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder b) dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
§ 15 Copyright
Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
§ 16 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 17 Daten und Auftragsunterlagen
Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei groß fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,20 für jeden archivierten Druckauftrag berechnet. Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal € 11,60 sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.
§ 18 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 19 Widerrufsrecht
(1) Informationen zum Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten bzw. die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
(3) Widerrufsbelehrung
(a) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: IT-SERVICE 68, Inhaber: Jürgen Sinning, Rhein-Mosel-Straße 20, 56281 Emmelshausen, info@it-service68.de, www.it-service68.de
(b) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Stand: 11.01.2014